Vom 12. bis zum 28. April 2019 befindet sich unsere Gechäftsstelle in den Osterferien!
NRW lockert Verordnung für außerschulische Bildungseinrichtungen!
NRW lockert für außerschulische Bildungseinrichtungen!
Nach einer Pressemiiteilung des MAGS NRW und Paragraph 7 der ab Montag geltenden Coronaschutzverordnung für NRW , ist Einzeltraining im Freien ab Montag, den 22.02.2021 wieder zulässig!
Auszug der Website des MAGS NRW :
„Auch ergänzende Bildungsangebote zulässig
Für Kinder bis ins Grundschulalter ist ab dem 22. Februar auch musikalischer Unterricht als Einzelunterricht wieder zulässig. Im Freien können zudem auch andere Bildungsangebote im Einzelunterricht wieder durchgeführt werden (zum Beispiel Schulungen für Tierhalter). Diese Regelung entspricht der Freigabe der Sportausübung unter freiem Himmel.“
Wir freuen uns sehr für alle NRW-ler und hoffen, dass Niedersachsen, Schlewig Holstein und Bayern bald nachziehen und auch Einzeltraining im Freien wieder gestatten!
Meldungen aus der Schweiz
Am 26./27.10.2019 wird Verena Weig für den IBH ein Seminar zum Thema "Blindenführhundtraining auf Basis positiver Verstärkung" in 63594 H
Als Hundetrainer arbeiten wir tagtäglich mit Menschen und deren Hund(en).
Vom 21.12.2018 bis zum 06.01.2019 hat unsere Geschäftsstelle Weihnachtsferien.